Der Bundesrat hat zusätzliche KTI-Sondermassnahmen zur Innovationsförderung im Umfang von 61 Millionen Franken verabschiedet. Damit will er insbesondere exportorientierte klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützen, die aufgrund der Frankenstärke stark unter Druck sind.
Die Sondermassnahmen sind zeitlich bis Ende 2016 befristet und ergänzen die im vergangenen Jahr getroffenen Massnahmen. Die Phase 2 der KTI-Sondermassnahmen sieht folgende Schwerpunkte vor:
Die bereits im Jahre 2015 getroffenen Massnahmen zur Reduktion des Cash-Beitrages bei Wirtschaftspartnern in Innovationsprojekten werden fortgesetzt.
Die heutige Regelung, wonach sich die privaten Umsetzungspartner bei den von der KTI geförderten Innovationsprojekten grundsätzlich zur Hälfte an den Projektkosten zu beteiligen haben, wird dahingehend gelockert, dass neu eine Eigenbeteiligung von minimal 30% vorgesehen ist. Im Rahmen der Evaluation der zur Unterstützung beantragten Innovationsprojekte wird hierbei wie beim Cash-Beitrag weiterhin eine Einzelfallprüfung vorgenommen.
Der Einsatz von KTI-Innovationsmentoren zur Betreuung von Innovationsvorhaben der im Fokus stehenden KMU soll intensiviert werden.
Quelle und Bild:
https://www.kti.admin.ch/kti/de/home/unsere-foerderangebote/Unternehmen/f-e-projekte/Sondermassnahmen2016.html